Friday, 04 October 2024

AGBs

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) und Hofordnung

1. Vertragsgrundlagen

Mit der Abgabe der Anmeldung und unserer schriftlichen Bestätigung und / oder die Entrichtung des Eintrittsgeldes bzw. Zahlung eines Ausrittes oder Gutscheins, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für den Besuch des Tierparks und den Veranstaltungen mit Kamelen. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich deutsches Recht.

1.1 Vertragspartner

Vertragspartner ist Faszination Trampeltier/ Tierpark Zittau e.V. als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln beim Abschluß des Benutzungsvertrages als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die Institution. Diese hat die volle Zahlungsverpflichtung.

1.2 Vertragsverhältnis

Durch den Erwerb eines Gutscheins oder Ähnliches kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Erwerber und Faszination Trampeltier zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und Faszination Trampeltier bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und Hilfswise nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren mögliche eigene Geschäftsbedingungen für Faszination Trampeltier keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie der Faszination Trampeltier mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zum Gelände gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Verwarnungen und Abmahnungen, auch im Zusammenhang mit der Kündigung des Benutzungsvertrages und einem Verweis vom Hof, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.

2. Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug

 Der Abschluss eines Benutzungsvertrages und der Zugang zum Tierpark Zittau können daher von Vertragsabschluss ohne Begründung insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluß besteht, verweigert werden. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluß stehen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung der Bezahlung vom Tierparkgelände verwiesen werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder des Tierparkes ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist. Eine Kündigung des Benutzungsvertrages durch sofortige Verweisung aus dem Tierpark ist weiter zulässig, wenn sich der Benutzer in solchem Maß, insbesondere auch durch Verstoß gegen die Tierparkordnung oder Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Personals, vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages und die Verweisung gerechtfertigt sind. Die Kündigung und die Verweisung setzen eine mündliche Abmahnung voraus, es sei denn, dass der Verstoß objektiv so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet ist.

3. Pflichten und Haftung beim Parken

Mit dem Abstellen der Fahrzeuge auf unseren Parkplätzen wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet.

3.1 Schäden beim Parken

Achten Sie bitte beim Verlassen des Fahrzeuges darauf, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurück bleiben. Wir haften nicht für Schäden an Ihrem Wagen, insbesondere solchen, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosion oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Dritte, soweit für das Entstehen eines Schadens nicht eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits ursächlich oder mit ursächlich geworden ist. Sie sind verpflichtet, aufgetretene Schäden an Ihrem Wagen der Tierparkleitung unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Parkplatzes anzuzeigen. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

4. Sicherheit

Der Umgang mit den Kamelem und das Reiten n erfolgt, unabhängig unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindern ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. In alle Gebäuden des Tierparks gilt strenges Rauchverbot. Der Besitz und das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wie Pistolen, Messer, Schlagringe etc. sind auf dem Gelände nicht gestattet. Die Koppeln sind durch Elektrozäune gesichert, halten Sie Abstand und vermeiden Sie Berührungen.

5. Füttern und Streicheln der Tiere

 Kamele sind grundsätzlich freundliche und ruhige Tiere. Dennoch sind einige Regeln zu beachten, um unangenehme Überraschungen und Schäden zu vermeiden:

• Folgen Sie stets den Anweisungen des Personals

• Ärgern Sie die Tiere nicht

• Wenn Sie unsicher im Umgang mit den Tieren sind, halten Sie Abstand und fragen im Zweifel bei dem Personal nach

• Das Betreten der Gehege ist grundsätzlich untersagt.

• Halten Sie sich strikt an das Fütterungsverbot! Allem was lecker schmeckt, können unsere Lieblinge kaum widerstehen und schnappen dann auch mal kräftig zu, was leicht zu Bissverletzungen führen kann

• Kamele können zur Verteidigung oder auch im Übermut mit allen Vieren nach allen Seiten ausschlagen. Halten Sie deshalb gebührenden Abstand!

6. Verlust von Gegenständen

Der Tierpark Zittau/ Faszination Trampeltier übernimmt keine Haftung für verlorene oder abhanden gekommene Gegenstände der Besucher. Fundsachen sind beim Personal abzugeben und können dort wieder abgeholt werden. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Für mitgeführtes Gepäck, mitgeführte und / oder abgestellte Gegenstände wird auch dann kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis unseres Personals erfolgt.

7. Schadensmeldung

Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies der Tierparkleitung unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Tierparkes anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

8. Fotografieren und Filmen

Wir freuen uns, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Interessen machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Zwecke bedürfen unserer vorherigen Genehmigung.

9. Allgemeines

Die Berechtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt Faszination Trampeltier vorbehalten Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen Geschäftsbedingungen zur Folge. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behält sich der Tierpark Zittau Faszination Trampeltier vor, den Tierpark bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu schließen. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit wie möglich zu einem späteren Zeitpunkt erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Gutscheinen/ Stornierungen

Nach Bestellungseingang für einen Gutschein senden wir Ihnen per Email eine Rechnung. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen den Gutschein zu. Der Gutschein gilt bis zum 31.12. des übernächsten Jahres, gerechnet vom Tag des Postausganges. Zum Einlösen des Gutscheines muss per Telefon oder Email ein Termin vereinbart werden.

Stornierungen / Terminabsagen:

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder höhere Umstände kann der Termin von Seiten des Tierparks/Faszination Trampeltier abgesagt werden. Dabei wird ein Alternativtermin angeboten.

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn er folgende Rücktrittsentschädigung akzeptiert:

• Rückgabe des Gutscheins ohne vorherige Terminvereinbarung: 20 Euro

• Stornierung eines Termins 30 bis 8 Tage vor vereinbartem Termin: 25%

Bei Kursen an anderen Orten 25 % der anteiligen Anfahrt

• Stornierung eines Termins 7 Tage vor vereinbartem Termin: 50%

Bei Kursen 50 % der anteiligen Anfahrt

• Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor vereinbartem Termin: 80%